Was brauche ich, um Pharmazie zu studieren?
Um Pharmazie zu studieren sollte man Interesse an den Naturwissenschaften und medizinischen Aspekten haben. Da das Studium nicht ganz stressfrei ist, ist eine gute Motivation sicher nicht schlecht. Außerdem braucht man natürlich das Abitur (es gibt aber Ausnahmeregelungen für PTAs, über die die Landesprüfungsämter oder die Apothekerkammern Auskunft geben können).
An folgenden Universitäten wird der Studiengang Pharmazie zum Sommer- und Wintersemester angeboten (siehe auch “Fachschaften“):
Berlin, Bonn, Braunschweig, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Greifswald, Kiel, Mainz, Marburg, München, Münster, Saarbrücken, Tübingen und Würzburg.
An diesen Unis wird nur zum Wintersemester immatrikuliert:
Erlangen, Freiburg, Halle, Hamburg, Heidelberg, Jena, Leipzig, Regensburg
Als Entscheidungshilfe gibt es von der Universität Freiburg den Online Studienwahl Assistent (OSA). Das interaktive Online-Tool bietet allgemeine Informationen zum Studienfach, Beispielaufgaben und die Möglichkeit mit Hilfe von einigen Fragen zu überprüfen, ob die Vorstellungen über das Studium mit der Realität übereinstimmen. Daneben gibt es auch noch Videos von Studierenden und Fotostrecken um mehr über das Studium und Freiburg zu erfahren. Abgesehen von ein paar ortsspezifischen Informationen ist dieser Test sicherlich für alle hilfreich, die sich für das Pharmaziestudium interessieren.
Der Numerus clausus (NC), also die Platzvergabe nach Abiturnote, schwankt jedes jahr und liegt durch die geringere Nachfrage im Sommer oft tiefer als im Winter, wenn alle gerade das Abitur in der Tasche haben.
Egal wie der Schnitt ist, es lohnt sich auf jeden Fall sich zu bewerben, da man über das Nachrückverfahren oft noch einen Platz bekommt, obwohl die Note eigentlich über den Numerus Clausus liegt. Dieser ist eben auch nur ein Richtwert und kann jedes Jahr anders ausfallen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Pharmazie ist ein bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengang, was heißt, dass die Vergabe der Studienplätze aufgrund der Überzahl an Bewerber*innen in einem zentralen Verfahren (ZV) verwaltet wird. Durchgeführt wird dieses Verfahren von hochschulstart. Auf deren Homepage könnt ihr alle Infos genau nachlesen. Hier gibt es nun einen Überblick über das Zulassungsverfahren (Stand 01/2020).
Ihr Bewerbt euch auf eine von euch priorisierte Liste von Standorten. Ihr trefft also eine Vorauswahl für einige der 22 Pharmaziestandorte. Auf der Homepage von Hochschulstart steht das nochmal ganz genau.
Wichtig: Die Liste wird von “Priorität 1” beginnend durchgegangen. Wenn ihr dort direkt einen Zuschlag bekommt, wird dies in eine Zulassung umgewandelt und die anderen Standorte nicht mehr betrachtet.
Grundvoraussetzung für die Bewerbung ist die Hochschulzugangsberechtigung, wie beispielsweise dein Abiturzeugnis. Inzwischen gibt es viele Möglichkeiten auch neben einem “klassischen” Abitur an die Hochschule zu gelangen.
Die verfügbaren Studienplätze werden dann nach folgendem Schlüssel verteilt:
- 30 % über die Abiturbestenquote, also nach dem Abiturdurchschnitt
- 10 % über die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ). Hier legt jeder Standort eigene Kriterien fest, wie z.B. Ergebnisse in einem Studierfähigkeitstest, eine Berufsausbildung oder ein abgeleisteter Dienst. Genauere Infos dazu findet ihr auf den Homepages der einzelnen Universitäten.
- 60 % über das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Das ist ein von der Hochschule selbst gebildetes Auswahlkriterium. Oft ist dies ein gewichteter NC, in dem beispielsweise die Chemie- und die Biologienote nochmals mit je 15 % auf den NC gerechnet werden. Oder es werden auch schon bestehende Qualifikationen gewertet wie Ausbildung zum PTA (Pharmazeutisch-technischen-AssistentIn), CTA (Chemisch-technischen-AssistentIn) oder BTA (Biologisch-technischen-AssistentIn).
Es kann aber auch ganz anders gestaltet sein. Genaue Informationen findet ihr wieder auf den Homepages der Universitäten.
Vielfach werdet ihr noch von der sogenannten “Wartezeitquote” lesen. Hier wurden die Studienplätze an Menschen vergeben, die sich zuvor auf das Studium beworben hatten und keinen Studienplatz erhielten. Hier gab es 2017 ein Urteil, nach dem die Studienplatzvergabe bis 2020 neu geregelt werden muss.