Begleitend zum Praktischen Jahr finden mindestens 120 Stunden theoretischer Unterricht statt. Diese werden in allen Bundesländern von den Apothekerkammern im Auftrag der Landesprüfungsämter durchgeführt.
Der begleitende Unterricht umfasst zwei Blöcke à 2 Wochen, einer pro Halbjahr. Es besteht Anwesenheitspflicht und eine Bescheinigung über die Teilnahme muss bei der Anmeldung zum 3. Staatsexamen vorgelegt werden.
Der Unterricht gliedert sich in 3 thematische Teile:

  • Pharmazeutische Praxis
  • Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker
  • Betriebswirtschaft für Apotheker

 

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