Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker

Warum haben wir eine AAppO?

In der AAppO werden Qualitätsstandards für die pharmazeutische Ausbildung festgelegt und so die Ausbildung reglementiert. Die ausgebildeten Apotheker*innen haben nach Bundesapothekerordnung (BApO) den Auftrag, eine qualitative und quantitative Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Das bedeutet, dass man keine Nachteile haben darf, wenn man beispielsweise in einer strukturschwachen Region lebt und dass keine qualitativen Unterschiede zwischen verschiedene Apotheken festzustellen sein dürfen. 

Warum wollen wir die AAppO novellieren?

  • Modernisierung des Pharmaziestudiums 
  • Verankerung eines NKLP (Nationaler Kompetenzorientierter Lernzielkatalog Pharmazie Anpassung der Lehrinhalte an den aktuellen Berufsalltag in pharmazeutischen Tätigkeitsbereichen –> Aktualität und Zukunftsfähigkeit des Studiums 
  • Etablierung von Modellstudiengängen 
  • Vergleichbarkeit von der Prüfungen des Zweiten und Dritten Staatsexamens 
  • Förderung der mentalen Gesundheit 
  • Förderung der Mobilität (bspw. Auslandsaufenthalte) 
  • Chancengleichheit 
  • Sicherstellung der Studierbarkeit durch adäquaten Studienumfang

Wir wollen ein Studium, das nachhaltig, attraktiv, praxisrelevant, kompetenzorientiert und studierbar ist.

Was ist bisher passiert?

1989

Novellierung der AAppO: Acht Semester Universität, zwölf Monate Praktisches Jahr, drei Staatsexamina

2000

Novellierung der AAppO: Klinische Pharmazie als fünftes Prüfungsfach, Wahlpflichtfach zur Spezialisierung, Alternativen zum Ersten Staatsexamen möglich, Zeitpunkt des Dritten Staatsexamens flexibel gestaltbar

2016/17

Annahme und Veröffentlichung eines Thesenpapiers des BPhD zur AAppO

2018

ADKA-Positionierung zu nötiger Novellierung des Studiums mit paritätischer Verteilung der fünf Fächer bei zwei zusätzlichen Semestern 

2019

Positionpapier der BAK zur Novellierung der AAppO

2019

Neue Position des BPhD zur AAppO löst voriges Thesenpapier ab

2020

Einberufung des Runden Tisches durch die BAK

2022

Unterzeichnung des Positionspapieres als Ergebnis des Runden Tisches durch alle Teilnehmenden des Runden Tisches mit Ausnahme des BPhD, Übergabe des Positionspapiers an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 

Februar 2023

BMG beruft Treffen zur Diskussion des Positionspapier der BAK ein

17. Februar 2023

7. Runder Tisch

Meine Webseite

Was fordert der BPhD?


Rahmen des Studiums

  • Verlängerung des Studiums um zwei Semester mit dem Ziel der Ausweitung von Klinischer Pharmazie und Pharmakologie
  • Paritätische Stundenverteilung im Hauptstudium (gleichmäßige Aufteilung der Stunden auf die Fächer Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische und Medizinische Chemie, Pharmakologie und Toxikologie, Klinische Pharmazie, Pharmazeutische Technologie)
  • Vernetzung der Kursinhalte, interdisziplinärer Lehre, themenbezogene Lehre im Hauptstudium
  • Einrichtung von regulären Lehrstühlen für das Fach Klinische Pharmazie an allen 22 Studienstandorten
  • Interprofessionalität
    • Einführung und Etablierung von Modellprojekten für interprofessionelle Lehre an den Universitäten
    • Regelmäßiger Erfahrungsaustausch zur interprofessionellen Lehre der Universitäten
    • Ideelle Unterstützung interprofessioneller Lehrprojekte durch Verordnungsgeber
    • Finanzielle Förderung interprofessioneller Lehre durch die Landesregierung
    • Integration von Apotheker*innen in bestehende Projekte von IPSTA und IPRA
    • Evaluation der Auswirkungen interprofessioneller Lehrkonzepte auf den Berufsalltag
  • Unterstützung der Implementierung alternativer Prüfungsverfahren für das erste Staatsexamen an weiteren Standorten, unbegrenzte Verlängerung in Heidelberg und Tübingen
  • Verstetigung von Modellstudiengängen ermöglichen
  • Auslandmobilität
    • Konkretere Regelungen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen im Rahmen von Famulatur und Praktischem Jahr in der AAppO
    • Bundesweit einheitliche Vorgaben für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen im Rahmen von Famulatur und Praktischem Jahr durch die Landesprüfungsämter
    • Formulierung von Anforderungen für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen im Rahmen von Famulatur und Praktischem Jahr durch die Professor*innen
    • Zulassung alternativer Leistungsnachweise bei unvollständiger Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen im Rahmen von Famulatur und Praktischem Jahr
    • Fortführung und Verstärkung bilateraler Abkommen zwischen Universitäten im Rahmen von Austauschprogrammen wie Erasmus+
    • Erstellung von Konzepten zur Ermöglichung von Auslandsaufenthalten in der vorlesungsfreien Zeit sowie Ausweitung bestehender Konzepte
    • Ermöglichung von mit dem Studium vereinbaren Auslandsaufenthalten


Nationaler Kompetenzorientierter Lernzielkatalog Pharmazie (NKLP)

  • Definiert Kompetenzen, die am Ende des Studiums vorliegen sollen
  • Orientiert sich an Kompetenzen, die im Berufsalltag gefordert sind
  • Enthält auch übergeordnete Fähigkeiten
  • Ziele:
    • Stetig moderne Lehrinhalte
    • Konsens über die Lehrinhalte des Studiums
    • Nachhaltige Qualitätsstandards für die Lehre
    • Vergleichbarkeit der Lehrqualität zwischen den Studienstandorten


Erster Ausbildungsabschnitt und Erstes Staatsexamen

  • Allgemeine Chemie der Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe
    • Stärkung der internen Vernetzung der chemischen Grundlagen
    • Abstimmung der einzelnen Bereiche aufeinander
    • Fokus auf Organischer Chemie
  • Pharmazeutische Analytik
    • Kürzung der klassischen Analytik auf essentielle Methoden
    • Ausweitung der instrumentellen Analytik
    • Erhöhung der finanziellen Ausstattung der Lehrstühle
  • Wissenschaftliche Grundlagen, Mathematik und Arzneiformenlehre
    • Zeitliche Ausweitung von Arzneiformenlehre
    • Erhöhung des Fragenanteils zur Arzneiformenlehre im Ersten Staatsexamen auf 50%
    • Fokus bei den mathematischen und statistischen Methoden stärker auf Statistik legen
    • Thematische Neuausrichtung der Physik
    • Erweiterung der Kursinhalte der Geschichte der Pharmazie um Pharmazeutische Ethik
  • Grundlagen der Biologie und Humanbiologie
    • Neugewichtung der Stundenverteilung
    • Fokus stärker auf Mikrobiologie, Biochemie, Anatomie und Physiologie legen
    • Stärkere Abstimmung der Lehrinhalte der Studienstandorte
  • Gegenstandskatalog zum Ersten Staatsexamen
    • Überarbeitung und Änderung der Gewichtung einzelner Stoffgebiete durch das IMPP
    • Stärkung von kompetenzorientierten Prüfungskonzepten


Zweiter Ausbildungsabschnitt und Zweites Staatsexamen

  • Biochemie und Pathobiochemie
    • Stärkere Abstimmung zwischen den einzelnen Veranstaltungen
    • Abstimmung mit den Lehrinhalten der anderen Fächer des Hauptstudiums
    • Abstimmung mit den Grundlagen der Biologie und Humanbiologie
  • Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie
    • Anpassung des zeitlichen Rahmens
    • Fokus auf die Arzneimittelqualität
  • Biogene Arzneistoffe
    • Zeitliche Kürzung der klassischen Phytochemie
    • Anpassung an moderne Lehrinhalte
    • Höherer Stellenwert für die Themenkomplexe „Genetisch hergestellte Arzneimittel“ und „Immunologie“
  • Medizinische Chemie und Arzneistoffanalytik
    • Stärkere Abstimmung mit der Pharmakologie
    • Thematische Abstimmung und gegenseitige Ergänzung von Praktika und Vorlesungen
  • Pharmakologie und Klinische Pharmazie
    • Schaffung und Besetzung der benötigten Lehrstühle für die Fächer Pharmakologie und Klinische Pharmazie
    • Stärkung des zeitlichen Umfangs der Klinischen Pharmazie
  • Wahlpflichtfach
    • Zeitlicher und inhaltlicher Ausbau
    • Abschluss mit schriftlicher wissenschaftlicher Arbeit
    • Erarbeitung praxisnaher Verbesserungsvorschläge gemeinsam mit den Professor*innen
  • Praxisorientierte Lehre
    • Vorwiegend Pharmazeut*innen als Lehrende
    • Mitgestaltung der Lehre durch erfahrene Approbierte Apotheker*innen aus der Praxis
    • Besetzung von Professuren durch Bewerber*innen, die die Lehre voranbringen
  • Vergleichbarkeit der Prüfungen
    • Erstellung von Prüfungskonzepten mit Themenumfang und dazugehörigem Erwartungshorizont sowie einem beispielhaften Fragenkatalog durch die Professor*innen
    • Steigerung von Vergleichbarkeit und Objektivität der Prüfungen
  • Prüfungsformat
    • Erhalt der mündlichen Prüfung im zweiten Staatsexamen
    • Ausdrückliche Ablehnung einer schriftlichen Prüfung im zweiten Staatsexamen


Praktisches Jahr und Drittes Staatsexamen

  • Praxisbegleitender Unterricht
    • Teil 1 innerhalb von zwei Monaten nach dem Zweiten Staatsexamen
    • Wissensvermittlung auch über digitale Formate
    • Präsenzveranstaltungen mit dem Fokus auf Wissensaustausch, Vernetzung und interaktive Formate
  • Drittes Staatsexamen
    • Prüfungstermin frühestens zwei Wochen nach Ende des Praktischen Jahres
    • Beibehaltung der mündlichen Prüfung
    • Einbringung von tätigkeitsabhängigen Fragen durch die Prüfer*innen
    • Erstellung von KLP-P für Industrie und Krankenhausapotheke
  • Ausbildungsvergütung
    • Vergütung in den ersten sechs Monaten mindestens auf dem Niveau des aktuell gültigen Mindestlohns
    • Erhöhung der Vergütung ab dem siebten Monat, sofern die ersten sechs Monate bereits in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet wurden
    • Vergütung von PTA und PKA nach jeweiligen Tarifen der Berufsgruppe
  • Krankheitstage
    • Krankheitstage sollen nicht mit den Urlaubstagen verrechnet werden
    • Keine Nacharbeitung von Krankheitstagen bei Ausfallzeiten von weniger als zwei Wochen
  • Lernzeit
    • Lernzeit während der Arbeitszeit im Praktischen Jahr
    • Mindestens 10% der wöchentlichen Arbeitszeit bzw. ein halber Arbeitstag pro Woche
  • Erste-Hilfe-Kurse
    • Verpflichtende Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für den Erhalt der Approbation
    • Erste-Hilfe-Kurs mit praktischem Anteil im Rahmen des Praxisbegleitenden Unterrichts
    • Theoretische Veranstaltungen zu Maßnahmen bei Vergiftungen im häuslichen Umfeld im Praxisbegleitenden Unterricht