Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker

Warum haben wir eine AAppO?

In der AAppO werden Qualitätsstandards für die pharmazeutische Ausbildung festgelegt und so die Ausbildung reglementiert. Die ausgebildeten Apotheker*innen haben nach Bundesapothekerordnung (BApO) den Auftrag, eine qualitative und quantitative Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Das bedeutet, dass man keine Nachteile haben darf, wenn man beispielsweise in einer strukturschwachen Region lebt und dass keine qualitativen Unterschiede zwischen verschiedene Apotheken festzustellen sein dürfen. 

Warum wollen wir die AAppO novellieren?

  • Modernisierung des Pharmaziestudiums 
  • Verankerung eines NKLP (Nationaler Kompetenzorientierter Lernzielkatalog Pharmazie Anpassung der Lehrinhalte an den aktuellen Berufsalltag in pharmazeutischen Tätigkeitsbereichen –> Aktualität und Zukunftsfähigkeit des Studiums 
  • Etablierung von Modellstudiengängen 
  • Vergleichbarkeit von der Prüfungen des Zweiten und Dritten Staatsexamens 
  • Förderung der mentalen Gesundheit 
  • Förderung der Mobilität (bspw. Auslandsaufenthalte) 
  • Chancengleichheit 
  • Sicherstellung der Studierbarkeit durch adäquaten Studienumfang

Wir wollen ein Studium, das nachhaltig, attraktiv, praxisrelevant, kompetenzorientiert und studierbar ist.

Was ist bisher passiert?

1989

Novellierung der AAppO: Acht Semester Universität, zwölf Monate Praktisches Jahr, drei Staatsexamina

2000

Novellierung der AAppO: Klinische Pharmazie als fünftes Prüfungsfach, Wahlpflichtfach zur Spezialisierung, Alternativen zum Ersten Staatsexamen möglich, Zeitpunkt des Dritten Staatsexamens flexibel gestaltbar

2016/17

Annahme und Veröffentlichung eines Thesenpapiers des BPhD zur AAppO

2018

ADKA-Positionierung zu nötiger Novellierung des Studiums mit paritätischer Verteilung der fünf Fächer bei zwei zusätzlichen Semestern 

2019

Positionpapier der BAK zur Novellierung der AAppO

2019

Neue Position des BPhD zur AAppO löst voriges Thesenpapier ab

2020

Einberufung des Runden Tisches durch die BAK

2022

Unterzeichnung des Positionspapieres als Ergebnis des Runden Tisches durch alle Teilnehmenden des Runden Tisches mit Ausnahme des BPhD, Übergabe des Positionspapiers an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 

Februar 2023

BMG beruft Treffen zur Diskussion des Positionspapier der BAK ein

17. Februar 2023

7. Runder Tisch