Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker

Warum haben wir eine AAppO?

Die AAppO ist die Approbationsordnung für Apotheker[*innen]. Das ist eine Verordnung, die in Deutschland zentralisiert die Inhalte der Ausbildung zum*zur Apotheker*in regelt. Sie beinhaltet die Themenkomplexe und Stundenanzahlen, die Studierende in der universitären Ausbildung und im PJ durchlaufen müssen. 
Eine zentrale Regelung der Ausbildungsinhalte ist deshalb sinnvoll, weil die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln eine Aufgabe ist, die im Interesse des Staates liegt und möglichst in jeder Apotheke in Deutschland der gleiche Standard herrschen sollte. 

Warum wollen wir die AAppO novellieren?

  • Ausbau der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie
  • Verankerung eines NKLP: Anpassung der Lehrinhalte an den aktuellen Berufsalltag in pharmazeutischen Tätigkeitsbereichen → Aktualität und Zukunftsfähigkeit des Studiums 
  • Etablierung von Modellstudiengängen 
  • Vergleichbarkeit von Prüfungen des Zweiten und Dritten Staatsexamens 
  • Förderung der mentalen Gesundheit 
  • Förderung der Mobilität (bspw. Auslandsaufenthalte) 
  • Chancengleichheit im Studium
  • Sicherstellung der Studierbarkeit durch adäquaten Stundenumfang
  • Interprofessionalisierung der Lehre, um bereits im Studium die Kompetenz der Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen im Gesundheitswesen zu vermitteln
  • Deutlicher Ausbau des wissenschaftlichen Arbeitens und Schreiben einer wissenschaftlichen Arbeit im Studium
  • Entlastung der Studierenden
  • Kompetenzorientierte Ausbildung und Entwicklung eines NKLP mit Verankerung in der AAppO
  • Aktualisierung der bisherigen Studieninhalte für mehr Praxisrelevanz
  • Vernetzung der Kursinhalte für eine verständnisbasierte Ausbildung
  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten und bessere Bedingungen im Praktischen Jahr
  • Pharmazeutischer Bezug im Grundstudium

Wir wollen ein Studium, das attraktiv, kompetenzorientiert und studierbar ist.

Hast du Interesse an der AAppO? Wenn du dich auch daran engagieren möchtest, komm zu uns ins Team.

Dann schreibt eine Mail an studium@bphd.de

Was ist der runde Tisch?

Der Runde Tisch ist eine durch die BAK einberufene Zusammenkunft verschiedener standespolitischer Interessensverbände, die gemeinsam an einem Vorschlag zur Erneuerung der AAppO gearbeitet haben und das in Zukunft auch wieder tun werden.

Wer ist Teil des runden Tisches?

  • Professor*innen
  • DPhG
  • IMPP
  • ADEXA
  • BAK
  • ABDA
  • ADKA
  • BPhD
  • DGWMP

Was ist bisher passiert?

1989

Novellierung der AAppO: Acht Semester Universität, zwölf Monate Praktisches Jahr, drei Staatsexamina

2000

Novellierung der AAppO: Klinische Pharmazie als fünftes Prüfungsfach, Wahlpflichtfach zur Spezialisierung, Alternativen zum Ersten Staatsexamen möglich, Zeitpunkt des Dritten Staatsexamens flexibel gestaltbar

2016/17

Annahme und Veröffentlichung eines Thesenpapiers des BPhD zur AAppO

2018

ADKA-Positionierung zu nötiger Novellierung des Studiums mit paritätischer Verteilung der fünf Fächer bei zwei zusätzlichen Semestern 

2019

Positionpapier der BAK zur Novellierung der AAppO

2019

Neue Position des BPhD zur AAppO löst voriges Thesenpapier ab

2020

Einberufung des Runden Tisches durch die BAK

2022

Unterzeichnung des Positionspapieres als Ergebnis des Runden Tisches durch alle Teilnehmenden des Runden Tisches mit Ausnahme des BPhD, Übergabe des Positionspapiers an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 

Februar 2023

BMG beruft Treffen zur Diskussion des Positionspapier der BAK ein

17. Februar 2023

7. Runder Tisch

Juli 2023
Das BMG fordert verschiedene Informationen an, die durch die ABDA nachgereicht werden 
Das BMG kündigt an sich zurückzumelden. Seither laufende Zusicherung, dass die AAppO nach dem ApoVWG als nächstes angegangen wird.
04.03.2024
Ergänzung der EU-Richtlinie 2005/36/EG um folgende Punkte: Klinische Pharmazie, Public Health, Sozialpharmazie und Interprofessionalität.
04.03.2026

Frist zur Implementierung der EU-Richtlinie 2005/36/EG endet

Mai/Juni 2026

Kampagne zur AAppO-Novellierung durch den BPhD 

Abkürzungsverzeichnis

    • IMPP = Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen 
      Erstellen und bewerten die Prüfungen zum Ersten Abschnitt der pharmazeutischen Ausbildung (1. Stex).
    • ADEXA = Deutsche Apothekengewerkschaft für Angestellte in öffentlichen Apotheken
      Tritt für die Interessen der Mitglieder ein und setzt sich zum Beispiel für bessere Arbeitsbedingungen ein.
    • BAK = Bundesapothekerkammer
      Vertritt die berufspolitischen Interessen der Apotheker*innen.
    • ABDA = Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. 
      Spitzenorganisation aller Apotheker*innen, in der alle 17 Kammern und Verbände vertreten sind.
    • DPhG = Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e. V.
      Fachgesellschaft, die die pharmazeutische Wissenschaft fördert.
    • ADKA = Bundesverband deutscher Krankenhausapotheker e. V.
      Vertritt die berufspolitischen Interessen der im Krankenhaus tätigen Apotheker*innen.
    • DGWMP = Deutsche Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie
      Vertritt die Interessen von Ärzt*innen, Apotheker*innen und weiteren Gesundheitsberufen im militärischen Sanitätsdienst.
    • NKLP = Nationaler Kompetenzorientierter Lernzielkatalog Pharmazie. Gibt die Kompetenzen vor, die in dem Studium erworben werden sollen.
    • BMG = Bundesministerium für Gesundheit
      Für gesundheitspolitische Themen zuständiges Bundesorgan, dass auch die Regierung in diesen Belangen international vertritt.
    • SWS = Semesterwochenstunden 
      Anzahl der Stunden, die in Präsenz pro Woche in der Uni verbracht werden sollen (Seminare, Vorlesungen, Praktika, Exkursionen, …)
    • Stex = Staatsexamen 
      Prüfungen die jeweils nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Ausbildung stattfinden. Nach dem 3. Stex kann die Approbation beantragt werden.
    • AAppO = Approbationsordnung für Apotheker[*innen]; Verordnung zur Regulierung der Studieninhalte für Pharmaziestudierende
    • ApoVWG = Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz 
      Gesetz, um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und die Situation der Apotheken zu verbessern. Beinhaltet z. B. eine Kompetenzerweiterung der Apotheker*innen in Richtung bestimmter Verschreibungen, mehr pharmazeutische Dienstleistungen