Auszug der Satzung des BPhD e.V.:

Artikel 4, Absatz 3:

Außerordentliche Mitglieder

    1. Außerordentliche Mitglieder müssen natürliche Personen sein.
    2. Voraussetzung ist das bestandene zweite Staatsexamen im Studiengang Pharmazie, wobei die außerordentliche Mitgliedschaft spätestens vier Jahre nach dessen Bestehen endet, hierbei ist das Ausstellungsdatum des Zeugnis maßgeblich.
    3. Ein schriftlicher Aufnahmeantrag ist von der Person mit Kopie des Examenszeugnisses dem Präsidium vorzulegen.
    4. Die Aufnahme ist erfolgt, wenn dem*der Antragsteller*in die schriftliche Bestätigung des Präsidiums übersandt worden ist. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Das Antragsformular zur außerordentlichen Mitgliedschaft erhalten Sie hier:

  1. Füllen Sie das Formular und die Einwilligung zur Datenverarbeitung aus und bestätigen Sie Ihren Antrag mit einer Unterschrift.
  2. Schicken sie das Formular mit einer Kopie Ihres Examenszeugnisses an den BPhD e.V.:
    • per Post: Senden Sie das Original Ihres Antrages sowie die Zeugniskopie an Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V., Postfach 40364, 10062 Berlin
    • per Online-Formular: Scannen Sie Ihren Antrag und das Zeugnis ein und senden Sie es bequem über das folgende Formular ab.
    • per E-Mail: Scannen Sie Ihren Antrag und das Zeugnis ein und senden Sie es direkt an sekretariat@bphd.de
  3. Wir werden Ihren Antrag bearbeiten und uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft direkt per Formular abschicken

Laden Sie hier Ihren Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft hoch, nachdem Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben haben.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen in den Verband und seine Arbeit!

Hinweis:
Sollten Sie mit den aktuellen Satzungsbedingungen nicht einverstanden sein, können Sie Ihre außerordentliche Mitgliedschaft jederzeit formlos beenden, indem Sie sekretariat@bphd.de kontaktieren.