Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat angekündigt, dass die Vergütung für die Durchführung von Corona-Schnelltests gesenkt werden soll. Derzeit erhalten Apotheken 18 Euro pro getesteter Person – künftig sollen es nur noch 11 Euro sein. Dabei wird die Abstrichnahme mit 8 Euro vergütet und die Materialkosten sollen mit 3 Euro gedeckt werden. Künftig soll die Vergütung für testende Ärzt*innen und Apotheker*innen gleich sein, denn bisher erhielten testende Arztpraxen mehr Geld als die Apotheken. Zudem sollen die Teststellen durch stichprobenartige Überprüfungen strikter kontrolliert werden. Grund für die Änderungen sind gesunkene Einkaufspreise der Tests und Betrugsfälle in Teststellen. 

Ab diesem Montag können Apotheken digitale Impfzertifikate für COVID-19-Impfungen ausstellen. Das geschieht über das Internetportal des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Geimpfte können in den Apotheken ihren gelben Impfpass vorzeigen und die Apotheker*innen tragen die Daten in das Portal ein. Die Daten werden an den Dienstleister IBM übermittelt, welcher im Auftrag des RKI die Zertifikate erstellt. Diese Zertifikate erscheinen auf dem Bildschirm in der Offizin und Geimpfte können den QR-Code in den vorgesehenen Apps, wie etwa der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen oder sich das Zertifikat ausdrucken lassen. Anfangs werden laut DAV-Vorsitzendem Thomas Dittrich nur wenige Apotheken diese Dienstleistung anbieten aber die Zahl wird schnell ansteigen. 

In Rheinland-Pfalz können Apotheker*innen in der kommenden Grippesaison gegen die Grippe impfen. Durch ein Modellprojekt des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz e. V. und der AOK können AOK-Versicherte ab 18 Jahren sich in Apotheken kostenfrei gegen die Grippe impfen lassen. Schon 2020 gab es in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen und im Saarland derartige Modellprojekte, die laut einer Umfrage des Apothekerverbands Nordrhein von den Versicherten sehr positiv aufgenommen wurden. 

(Quellen: PZ & DAZ)