Ab dem 1. Juli läuft die Testphase des E-Rezepts in Berlin und Brandenburg an. Die Dienstleistungsgesellschaft gematik, welche staatlich mit der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur beauftragt wurde, bietet eine App zur Nutzung des E-Rezeptes an. Mit der App ist es möglich, E-Rezepte zu empfangen, in der Apotheke einzulösen und sogar im Voraus anzufragen, ob das jeweilige Medikament vorrätig ist. Ab Juli nehmen etwa 120 Apotheken und 50 Praxen an der Testphase teil. Auch Versandapotheken können sich beteiligen. Im 4. Quartal dieses Jahres sollen die App und das E-Rezept deutschlandweit verfügbar sein. Ab Januar 2022 soll das E-Rezept die herkömmlichen Rezepte weitestgehend ersetzen. 

 

Am 28. Mai hat der Bundesrat mehreren Änderungen im Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Somit können nun neben Ärzt*innen und Gesundheitsämtern auch Apotheker*innen Impfpässe nachtragen und ergänzen. Ziel dieses Beschlusses ist es, bei einer Einführung von digitalen Impfzertifikaten diese möglichst schnell auszustellen. Vor allem das EU-weite “Grüne Impfzertifikat” soll somit vielfach ausgestellt werden. Dabei können die Apotheken auf freiwilliger Basis helfen. Die ABDA rechnet mit einer hohen Nachfrage seitens der Bevölkerung. 

 

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Tierarzneimittelgesetzes und eine damit einhergehende Entfernung von Tierarzneimitteln aus dem Arzneimittelgesetz. Dies ist eine Reaktion auf eine EU-Verordnung, die im Januar 2022 in Kraft tritt. Im Gesetzentwurf ist beispielsweise ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel (RxVV) für Tiere vorgesehen. Tierärzt*innen haben bereits angekündigt, dass dies zu Problemen bei der Arzneimittelversorgung von exotischen Tieren führen könnte. 

(Quellen: PZ & DAZ)