
Rund um die Organspende bestehen bei den meisten Menschen viele Fragen: Was sind Voraussetzungen für eine Organspende? Werden Organspender registriert? Wer entscheidet über die Verteilung von Organen?
Ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Voruntersuchungen und der Arzt / die Ärztin zum Zeitpunkt der Entnahme. Voraussetzungen für eine Organentnahme sind die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls nach den Richtlinien der Bundesärztekammer sowie das Vorliegen einer Einwilligung zur Organspende.
Ab einem Alter von 16 Jahren kann man seine Einwilligung zur Organspende in einem Organspendeausweis erklären. Um einen solchen Ausweis auszufüllen, ist keine medizinische Untersuchung vorab nötig und keine weitere Registrierung. Organe, die prinzipiell gespendet werden können, sind Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse, Darm, Lunge und Herz. Es ist auch möglich, auf dem Organspendeausweis bestimmte Organe von der Spende auszuschließen.

Verantwortlich für die Vermittlung von gespendeten Organen ist die Stiftung Eurotransplant. Die Spenderorgane werden nach festgelegten Kriterien an die Wartelistenpatient*innen vergeben. Für Deutschland hat die Bundesärztekammer gemäß dem Transplantationsgesetz Richtlinien für die Organvermittlung erlassen. Im Vordergrund stehen Erfolgsaussicht und Dringlichkeit.
Werde auch du potenzielle*r Organspender*in und rette möglicherweise ein Leben!