Der Start des E-Rezepts läuft verzögert an. Ursprünglich war geplant, dass am 1. Juli ein Modellprojekt in Berlin und Brandenburg startet, dass es Arztpraxen und Apotheken ermöglicht, E-Rezepte auszustellen und einzulesen. Dieses Modellprojekt soll nun in drei Phasen etabliert werden. Zunächst testen eine Apotheke und eine Arztpraxis die Verwendung von E-Rezepten. Danach sollen bereits mehr Praxen und Apotheken einbezogen werden, bis das Projekt dann im August mit 50 Apotheken und 120 Arztpraxen wie ursprünglich geplant starten soll. Im vierten Quartal dieses Jahres soll das E-Rezept deutschlandweit angewendet werden. Ab dem 1. Januar 2022 soll es für die meisten Medikamente verpflichtend eingeführt werden und die herkömmlichen Rezepte ersetzen.
Die Verhandlungen um pharmazeutische Dienstleistungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) führten bisher zu keiner Einigung. Laut Gesetz sollten die Parteien bis zum 30. Juni eine Vereinbarung treffen, andernfalls entscheidet eine Schiedsstelle. Laut ABDA laufen die Verhandlungen nun weiter und werden intensiviert. Ab dem 15. Dezember 2021 wird der Zuschlag für pharmazeutische Dienstleistungen eingeführt, was bedeutet, dass sie bereits ab diesem Datum angeboten werden könnten. Falls ihr genau wissen wollt, was Pharmazeutische Dienstleistungen sind und welche Forderungen und Ideen der BPhD diesbezüglich hat, schaut euch unser Positionspapier an (https://www.bphd.de/wp-content/uploads/2021/05/BPhD_PosPap_Pharmazeutische_Dienstleistungen_20210514.pdf).
Kurznachrichten:
Apotheken können seit dem 7. Juli in Deutschland angebautes Cannabis zu medizinischen Zwecken bestellen. Bisher musste Cannabis aus dem Ausland importiert werden.
Aufgrund der verkürzten Vergütung führen mittlerweile immer weniger Apotheken Antigen-Schnelltests durch.
Der Bundestag hat das neue Tierarzneimittelgesetz beschlossen. Es beinhaltet unter anderem ein Versandverbot für die meisten verschreibungspflichtigen Tierarzneimittel.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Vergütung für das Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten auf 6 Euro gekürzt.
(Quellen: PZ & DAZ)