Deutschlandweit bieten über 4600 Apotheken Schnelltests für die Bevölkerung an. Das entspricht etwa einem Viertel aller Apotheken in Deutschland. Somit wird ein Großteil der durchgeführten Tests von Apotheker*innen bewältigt. In Nordrhein-Westfalen erfolgen ca. 50 % der Schnelltests in Apotheken. Häufig wird die ungleiche Honorierung der Tests kritisiert. Während Ärzt*innen 15€ pro Test erhalten, sind es bei Apotheker*innen lediglich 12€. In Bayern soll die Vergütung der Apotheken daher um 3€ erhöht werden.
Im Mai sollen Corona-Impfungen für die dritte Prioritätsstufe möglich sein. Darunter fällt auch das Apothekenpersonal. Bisher können nur Apotheker*innen, die Corona-Schnelltests durchführen, geimpft werden. Im Juni soll die Impfpriorisierung laut Regierung ganz aufgehoben werden.
Die Regierungsfraktionen haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wodurch es Apotheker*innen ermöglicht werden soll, Impfpässe zu ergänzen. Der §22 im Infektionsschutzgesetz soll entsprechend geändert werden sodass dies möglich ist. Somit könnten Apotheker*innen in Zukunft die Impfpässe ergänzen, wenn dieser bei der Impfung vergessen wurde. Bisher können nur Ärzt*innen und Gesundheitsämter derartige Nachtragungen erteilen. Laut Regierung soll diese Regelung vor allem im Hinblick auf den digitalen Impfpass Nachtragungen erleichtern. Ein europaweiter digitaler COVID-19-Impfpass soll Ende Juni in Deutschland zur Verfügung stehen.
(Quellen: PZ & DAZ)