Reformgesetze 2023

Nach dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, welches im Oktober 2022 vom Bundestag beschlossen wurde und eine finanzielle Mehrbelastung der Apotheken vorsieht, um die Defizite im Finanzhaushalt der gesetzlichen Krankenversicherung zu decken, soll 2023 einiges anders werden. Geplant sind seitens der Ampel-Koalition ein weiteres Spargesetz, das die Apotheken aber nicht belasten soll, ein Strukturreformgesetz und ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgung im ländlichen Raum. Die ABDA und möchte auf eine Stärkung des Apothekensektors hinwirken. Besonders wichtig dabei sind die Anpassung des Apothekenhonorars, eine Verlängerung der Regelungen aus der SARS-CoV-2-Arzneimittel-Versorgungsverordnung, die Bekämpfung von Lieferengpässen und eine strukturelle Stärkung der Vor-Ort-Apotheken zur Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum. 

(Quelle: PZ)

Regulation von Medizinalcannabis

Seitdem die Bundesregierung im Oktober 2022 das Eckpunktepapier zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken veröffentlicht hat, dynamisiert sich die öffentliche Debatte um Cannabis zu medizinischen Zwecken auch wieder. Im März 2017 trat ein Gesetz in Kraft, welches die Verordnung von Cannabis als Arzneimittel ermöglichte. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat seither den Prozess mit Datenerhebungen begleitet. Auf Basis dieser Erhebungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Richtlinienentwürfe vorgelegt. Darin ist festgehalten, dass aus den Daten „kein Beleg für die Sicherheit und Wirksamkeit abgeleitet werden“ kann. Fachverbänden wurde die Möglichkeit gegeben bis Ende November Stellung zu beziehen. Der Verband cannabisversorgender Apotheken (VCA) kritisiert den Entwurf. 

(Quelle: 1-DAZ & 2-DAZ)

E-Rezept

Der Bundestag hat das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz beschlossen. Obwohl es dabei in erster Linie um die Klinikversorgung geht, sind auch wichtige Aspekte für die Digitalisierung im Gesundheitswesen und das E-Rezept enthalten. Damit soll Problemen bei der Authentifizierung und dem Datenschutz für das E-Rezept und die elektronische Gesundheitskarte begegnet werden. 

Zuletzt war es beim „Rollout“ des E-Rezeptes in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfahlen-Lippe zu Problemen gekommen. Es ging zunächst stockend voran: E-Rezepte mussten auf Papier ausgedruckt werden und es gab Sicherheitslücken beim Datenschutz. Schlussendlich zogen sich standespolitischen Selbstverwaltungsorgane aus den Modellvorhaben zurück. 

(Quellen: PZ & DAZ)

Bei Fragen und Anmerkungen an gesundheitspolitik@bphd.de