Pharmazeutische Dienstleistungen, Maskenvergütung, Corona-Schnelltests 

 

Das im Dezember verabschiedete Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) beinhaltet einen Zuschlag für pharmazeutische Dienstleistungen. Diese werden in diesem Jahr von den Apothekerverbänden und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ausgehandelt. Nun legte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ein Grundsatzpapier vor, in welchem der Fokus der pharmazeutischen Dienstleistungen festgelegt wird. In Zukunft sollen Apothekerinnen und Apotheker vor allem dabei helfen, Risiken der Polymedikation mittels Medikationsanalysen und -plänen zu minimieren, die Therapietreue zu verbessern und Volkskrankheiten vorzubeugen. 

 

Die Vergütung für die Abgabe von FFP2-Masken an Risikopatientinnen und –patienten sowie Seniorinnen und Senioren in Apotheken ist von 6 Euro auf 3,90 Euro pro Maske gesunken. Das legt eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit fest. Apotheken erhalten das Geld pro abgegebene Maske auf Staatskosten. Zuletzt wurde die hohe Vergütung von 6 Euro immer wieder kritisiert. 

 

Seit kurzem dürfen Corona-Antigenschnelltests an Privatpersonen verkauft werden. Das wurde in einer Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung festgelegt. Demnach können sich nun theoretisch auch Laien die Schnelltests kaufen und anwenden. Bisher sind solche Schnelltests allerdings noch nicht zugelassen. Es muss zunächst nachgewiesen werden, dass diese auch für Personen ohne medizinische Kenntnisse einfach und zuverlässig zu verwenden sind. Voraussichtlich werden die Laien-Tests Anfang März zugelassen. Eine Apothekenplicht, welche die ABDA forderte, ist nicht vorgesehen. 

(Quellen: DAZ, PZ)