Pharmazeutische Dienstleistungen, Digitaler Impfpass 

Der deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) handeln derzeit die Rahmenbedingungen für die Pharmazeutischen Dienstleistungen aus. Bis zum 30. Juni 2021 soll eine Vereinbarung getroffen werden und zu Beginn des nächsten Jahres sollen die Dienstleistungen dann in den Apotheken angeboten werden. Laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sollen die Dienstleistungen apothekenpflichtig sein, und nicht apothekerpflichtig. Dies bedeutet, dass nur Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen erbringen dürfen und keine externen Anbieter. Die ABDA ist zudem der Meinung, dass die Dienstleistungen nur von Apothekenpersonal initiiert werden sollten und nicht von Ärzt*innen und Krankenkassen verschrieben werden sollten. Der GKV-Spitzenverband fordert hingegen, dass die Dienstleistungen von ärztlicher Seite verordnet werden. Außerdem wird diskutiert, wie die Durchführung und der Erfolg der Dienstleistungen kontrolliert werden kann. 

 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mehrere IT-Firmen mit der Entwicklung des digitalen Impfpasses beauftragt. Federführend soll dabei die IBM Deutschland GmbH sein. Laut BMG soll der digitale Impfpass eine zusätzliche Möglichkeit zum gelben Impfpass sein, um Impfungen zu dokumentieren. Der digitale Impfpass soll in diesem Jahr im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitssystems gemeinsam mit der elektronische Patientenakte (ePA) etabliert werden. Er ist nicht mit dem geplanten digitalen Corona-Impfpass der EU zu verwechseln.  

 

(Quellen: PZ, DAZ)