ADEXA im Kurzporträt

ADEXA ist die Gewerkschaft für das ganze Apothekenteam – auch für Auszubildende, SchülerInnen, Pharmaziestudierende und PhiP. Sie ist die einzige Tarifvertretung auf Arbeitnehmerseite und verhandelt mit den Arbeitgeberorganisationen die Tarifgehälter und Rahmenbedingungen wie Urlaubsanspruch, Sonderzahlung etc. Außerdem bietet ADEXA ihren Mitgliedern beruflichen Rechtsschutz und vertritt die Interessen der Angestellten in der Berufs- und Gesundheitspolitik. Im Referat Schulen & Unis ist Rechtsanwältin Minou Hansen Ansprechpartnerin für die Fachschaften.

 

Vom Hörsaal in die Offizin

Arbeitsrecht für das PJ und den Berufsstart in der Apotheke

Das Praktische Jahr ist noch Teil der Ausbildung und soll berufspraktische Erfahrungen und Kenntnisse vermitteln, die im Studium nicht gelehrt werden. Dieser Start in den Apothekenalltag ist oft schon im Vorfeld mit Fragen verbunden. Ein Interview mit ADEXA-Rechtsexpertin Minou Hansen:

Frau Hansen, sind Pharmaziestudierende am Ende ihres Studiums auf die typischen arbeitsrechtlichen Fragen im PJ und später im Apothekenalltag ausreichend vorbereitet?

Im Studium müssen so viele pharmazeutische Inhalte vermittelt werden, da bleibt für arbeitsrechtliche Fragestellungen in der Regel keine Zeit. Im begleitenden Unterricht zum PJ holen viele Apothekerkammern dies nach. Pharmazeuten im Praktikum können dann ihr Fachwissen in betriebswirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Unterrichtseinheiten ergänzen. Allerdings ist das für manche Dinge schon zu spät, zum Beispiel den PJ-Vertrag und das Vorstellungsgespräch.

Relativ gut vorbereitet sind Studierende dagegen, wenn sie vor dem Studium bereits eine Ausbildung gemacht und vielleicht sogar schon in einer Apotheke gearbeitet haben. Dieser Einblick in den Apothekenalltag hat dann meist schon ein Problembewusstsein geschaffen.

Kennen Studierende und PhiP die Tarifgehälter und weiteren tariflichen Ansprüche in öffentlichen Apotheken?

Zumindest die tarifliche Vergütung im PJ kennen die meisten Pharmaziestudierenden in den höheren Semestern. Dies ist ja auch wichtig, wenn man seinen Lebensunterhalt davon bestreiten muss. Ich vermute, dass auch die Einstiegsgehälter bei den meisten Hochschulabsolventen bekannt sind.

ADEXA verhandelt mit den Arbeitgebervertretern regelmäßig neben den Gehältern auch die Ausbildungsvergütungen für die öffentlichen Apotheken – aktuell beträgt sie für das PJ 902,00 Euro im Monat. 

Auch die Tarifgehälter für die angestellten Approbierten werden 2018 in allen Kammerbezirken außer Nordrhein und Sachsen wieder neu verhandelt. Davon werden auch die Berufseinsteiger profitieren.

Übrigens: Bei der Vergütung gibt es ein paar Formulierungen im Arbeitsvertrag, mit denen man sich einigen zukünftigen Ärger ersparen kann.

Weitere tarifliche Ansprüche wie die Sonderzahlung, das heißt ein 13. tarifliches Monatsgehalt, oder der tarifliche Erholungs- und Fortbildungsurlaub, aber auch Pflichten wie die Notdienstbereitschaft sind den meisten Studierenden im Detail eher unbekannt.

Vieles davon sollte man aber schon vor Unterschrift des PJ-Vertrags kennen. Deshalb bietet ADEXA eine kostenlose Infoveranstaltung speziell für Pharmaziestudierende im 7. oder 8. Semester an.

Welche Fragen werden Ihnen von Studierenden besonders häufig gestellt?

Wichtig sind den Studierenden Themen wie die Wirksamkeit von mündlichen Arbeitsverträgen, die Berechnung von Teilzeitgehältern und auch die Verpflichtung zum Ableisten von Notdiensten. Auch Fragen zum richtigen Verhalten bei einer Kündigung und den Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes höre ich oft.

Für Studierende mit Berufserfahrung stellt sich auch die Frage nach der Anrechnung bei den Berufsjahren. Eine Studentin hatte schon eine abgeschlossene Ausbildung als PTA. Diese Ausbildung und auch eine mögliche Berufstätigkeit werden zwar nicht automatisch auf die Berufsjahre angerechnet. Dies ist aber zum Beispiel bei Doktoranden oder Dozenten der Fall: Sie könnten ihre an pharmazeutischen Instituten verbrachten Zeiten auf die Berufsjahre anrechnen und würden dann nicht mit dem Gehalt für das erste Berufsjahr, sondern schon in der zweiten Gehaltsstufe starten. Aber auch der Studentin mit der PTA-Ausbildung konnte ich den Tipp geben, ihre besonderen Kenntnisse als Pluspunkt in die Gehaltsverhandlungen einzubringen.

Da erfahrungsgemäß das erste Vorstellungsgespräch für viele Studierende etwas angstbesetzt ist, liegt ein Schwerpunkt der Veranstaltung von ADEXA in der Vorbereitung der Bewerbung und der richtigen Gesprächsführung.

Ganz wichtig aus meiner Erfahrung in der ADEXA-Rechtsberatung ist auch die Frage, wie man sich am besten verhält, wenn man einen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommt. Meine dringende Bitte ist, den Vertrag nicht vor Ort zu unterschreiben, sondern ihn zu Hause in Ruhe durchzulesen. Alles, was man nicht gleich versteht oder womit man nicht einverstanden ist, sollte man sich markieren und dann noch einmal mit dem zukünftigen Arbeitgeber besprechen. Damit präsentiere ich mich als verantwortungsbewusster Vertragspartner, der sich auch gegenüber Kunden souverän und informiert verhalten wird. Und ich stelle sicher, dass ich Klarheit über meine Rechte und Pflichten habe, um mich dann meinen eigentlichen Aufgaben im Apothekenbetrieb zu widmen.

Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist zwar wirksam und wird leider immer noch in manchen Apotheken praktiziert. Aus unserer Erfahrung gibt es aber ohne schriftlichen Vertrag bei Unklarheiten oder zum Beispiel einem Verkauf der Apotheke häufig Probleme, weil sich nicht belegen lässt, was genau vereinbart war.

Welche Beratungsmöglichkeiten und Informationsquellen gibt es darüber hinaus?

Die Studierenden, die bei uns – während des Studiums beitragsfrei – Mitglied werden, können ab dem Moment des Beitritts kostenfrei arbeitsrechtliche Beratung und Unterstüzung bekommen. Sie können zum Beispiel ihre PJ-Verträge oder auch ersten Arbeitsverträge durch unsere Juristen prüfen lassen.

Auch die Apothekerkammern stehen den Pharmazeuten im Praktikum bei Problemen mit Rat und Tat zur Seite. Viele Informationen finden sich auch in der Fachliteratur oder im Internet. So sind auf www.adexa-online.de die Tarifverträge einsehbar und wir haben viele Tipps rund ums PJ zusammengestellt.

In der Praxis ist es aber nicht immer leicht, die eigenen Ansprüche auch durchzusetzen …

In der Apotheke geht es um ein „Miteinander“ und nicht um ein „Gegeneinander“. Deshalb muss man lernen, seine Wünsche und Bedürfnisse so zu formulieren, dass der Arbeitgeber sich darauf einlassen kann. Für eine gute Kommunikation ist es zwar unerlässlich, dass man seine Rechte und Pflichten sicher kennt, damit man seinem Gesprächspartner selbstbewusst gegenüber treten kann. Man muss aber – von Naturtalenten abgesehen – erst lernen, konstruktiv zu kommunizieren.

In unserer Infoveranstaltung legen wir den Schwerpunkt auf Tipps für das Bewerbungsgespräch. Es gibt aber auch Hilfestellung für spätere Vertragsverhandlungen.

Welche Empfehlung können Sie Pharmaziestudierenden noch geben?

Bei der Wahl gerade des ersten Arbeitsplatzes kann es sinnvoll sein, nicht nur auf die wirtschaftlichen Bedingungen zu achten, sondern auch darauf, wie viel an Fortbildungen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter geboten wird.

Als Gewerkschaft will ADEXA dazu beitragen, weiterhin gute Arbeitsbedingungen für die angestellten Apothekerinnen und Apotheker in der öffentlichen Apotheke zu schaffen. Dazu gehört auch das Ziel, künftig besondere Qualifikationen wie Weiterbildungen tariflich zu vergüten. Und auch die tarifliche Einstufung von Filialleitern steht in unserem Forderungskatalog

Fragen: Sigrid Joachimsthaler