Am 24.02.2021 wurden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die ersten Corona-Selbsttest zugelassen. Mittlerweile wurden bereits sieben Sonderzulassungen für derartige Tests zur Selbstanwendung erteilt (Stand 05.03.). Die Tests sind nach Angaben des BfArM auch für Laien sicher und zuverlässig anwendbar. Bei einem positiven Ergebnis sollten die Getesteten anschließend einen PCR-Test durchführen und sich bis zu dessen Ergebnis in Isolation begeben. Apothekenpflichtig sind die Schnelltests nicht. Laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist eine Beratung durch Apothekenpersonal nicht notwendig, da die Anwendung in den Gebrauchsanweisungen verständlich erklärt wird. Ab dieser Woche sollen die Selbsttests sowohl in Apotheken, als auch in Drogerien und Discountern erhältlich sein. 

 

Ab April sollen Ärzt*innen in ihren Praxen die Corona-Impfungen durchführen können. Das gab das BMG in einem Entwurf für eine neue Nationale Impfstrategie bekannt. Schon seit einige Wochen bereiten Ärzt*innen, Apotheker*innen und Großhändler gemeinsam die Impfstoff-Versorgung der Praxen vor. Nach dem aktuellen Konzept sollen die Praxen den Impfstoff einmal pro Woche von den Apotheken erhalten. Im zweiten Quartal sollen in Deutschland mindestens 63 Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen, von denen laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) über eine Million pro Tag in den Arztpraxen verimpft werden kann. 

 

Apothekenpersonal, das Corona-Tests durchführt könnte laut einem Entwurf zur Änderung der Impfverordnung des BMG priorisiert geimpft werden. Aktuell gehören Apothekenmitarbeiter*innen der dritten Priorisierungsstufe an (“erhöhte Priorität”). Mit einer Änderung der Impfverordnung würde testendes Apothekenpersonal in die zweite Priorisierungsstufe (“hohe Priorität”) fallen, da dort alle Personen genannt sind, “die regelmäßig zum Zwecke der Diagnostik des Coronavirus SARS-CoV-2 Körpermaterial entnehmen”. Bereits in den kommenden Wochen könnten testende Apothekenmitarbeiter*innen geimpft werden, wenn die Änderung der Impfverordnung in Kraft tritt. Der BPhD e.V. hat diesbezüglich eine Pressemitteilung veröffentlicht und geht dabei auf eine Beachtung des gesamten Apothekenpersonals in der hohen Prioritätsstufe ein. 

(Quellen: PZ, DAZ, www.bfarm.de)