Austauschfreiheiten bei Arzneimittel beibehalten

Die erleichterten Regelungen bei der Austauschbarkeit von Arzneimitteln während der COVID-19-Pandemie laufen im April aus. Eine erleichterte Abgaberegelung sollte erst im neuen Lieferengpassgesetz wieder kommen, allerdings in neuer Form. Die dadurch befürchtete Regelungslücke für die erleichterte Austauschbarkeit wurde durch das kürzlich im Parlament verabschiedete UPD-Gesetz auf Initiative einiger Abgeordneter jedoch verhindert. 

(Quelle: PZ)

Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums

Gesundheitsminister Prof. Lauterbach legte seine Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen vor. In den nächsten Jahren soll von der verpflichtenden Einführung des eRezeptes über die ePA bis hin zur vereinfachten Nutzung von Gesundheitsdaten eine Menge passieren. Dafür sind zwei Digitalisierungsgesetze in Arbeit: Ein Digitalgesetz und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). 

(Quelle: BMG)

Medizinischer Cannabis

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat seine Richtlinien zur Versorgung mit medizinischem Cannabis verabschiedet. Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium werden diese in Kraft treten. Darin finden sich viele Lockerungen verglichen mit dem ersten Entwurf. Die Verordnung von Cannabispräparaten soll nun beispielsweise nicht nur Fachärzten vorbehalten bleiben. Die Fachverbände begrüßen viele der Änderungen, sehen aber dennoch Nachbesserungsbedarf. 

(Quelle: DAZ)

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